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   BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84   

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BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84 (https://dejure.org/1986,10836)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1986 - 1 RA 47/84 (https://dejure.org/1986,10836)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 (https://dejure.org/1986,10836)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 947
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Dasselbe könnte möglicherweise für im Zeitpunkt des Erlasses bzw Inkrafttretens der Neuregelung bereits bestehende Versicherungsverhältnisse gelten, sofern daraus bis zu diesem Zeitpunkt eine Rentenanwart- schaft - dh eine Rechtsposition des Versicherten, die bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie etwa des Ablaufs der Wartezeit und des Eintritts des Versicherungsfalles zum Vollrecht erstarken kann (vgl BVerfGE 69, 272, 298) erwachsen - noch nicht.

    Zumindest ist die Uberleitungsvorschrift ohne die Bestimmung, deren Durchführung sie regelt, einer sinnvollen Prüfung nicht zugänglich (vgl BVerfGE 69, 272, 295).

    Nach nunmehr feststehender Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 53, 257, 290 ff; 54, 11, 27; 58, 81, 109; 69, 272, 298; 70, 101, 110) unterliegen Anwartschaften auf die Gewährung von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz der Eigentumsgarantie.

    Wird durch eine gesetzliche Neuregeä lung in Rentenanwartschaften eingegriffen, so ist die konkrete Reichweite des Eigentumsschutzes dieser Rentenanwartschaft aufgrund der Rechtslage vor Inkrafttreten der Neuregelung zu ermitteln (BVerfGE 69, 272, 307).

    Dabei sind die Arbeitgeberanteile an den Beiträgen den eigenen Leistungen des Versicherten hinzuzuzählen (BVerfGE 69, 272, 302).

    Entscheidend ist nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand, daß eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (BVerfGE 69, 272, 303 f).

    weniger durch privates Sachvermögen als durch Arbeitsertrag und die daran anknüpfende solidarisch getragene Daseinsvorsorge erlangt, die historisch von jeher eng mit dem Eigentumsgedanken verknüpft gewesen ist (BVerfGE 69, 272, 303).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Ein Mitglied der Solidargemeinschaft trage nicht nur die mit einem solchen System verbundenen Vorteile, sondern mit den anderen Versicherten auch dessen Risiken (Hinweis auf BVerfGE 58, 81, 122).

    Für letztere erscheint - worüber hier nicht zu befinden ist - die Neuregelung verfassungsrechtlich unbedenklich (ebenso zu s 37c AVG BVerfGE 70, 101, 110 f; vgl ferner BVerfGE 58, 81, 121).

    Nach nunmehr feststehender Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 53, 257, 290 ff; 54, 11, 27; 58, 81, 109; 69, 272, 298; 70, 101, 110) unterliegen Anwartschaften auf die Gewährung von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz der Eigentumsgarantie.

    Dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein (vgl zu alledem BVerfGE 53, 257, 292 f; 58, 81, 109 f; 64, 87, 101; 70, 101, 111).

    Im übrigen entspricht es gesicherter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, daß Regelungen zwecks Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit eines Systems der sozialen Sicherung in weitem Umfange einen legitimierenden Grund für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften darstellen können (BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110) und dabei insbesondere der angespannten Finanzlage des jeweiligen Sozialleistungsträgers Rechnung getragen werden darf (BVerfGE 31, 185, 193; 36, 73, 80 f; NO, 65, 79; 70, 101, 111 f).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Nach nunmehr feststehender Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 53, 257, 290 ff; 54, 11, 27; 58, 81, 109; 69, 272, 298; 70, 101, 110) unterliegen Anwartschaften auf die Gewährung von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz der Eigentumsgarantie.

    Dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein (vgl zu alledem BVerfGE 53, 257, 292 f; 58, 81, 109 f; 64, 87, 101; 70, 101, 111).

    Im übrigen entspricht es gesicherter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, daß Regelungen zwecks Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit eines Systems der sozialen Sicherung in weitem Umfange einen legitimierenden Grund für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften darstellen können (BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110) und dabei insbesondere der angespannten Finanzlage des jeweiligen Sozialleistungsträgers Rechnung getragen werden darf (BVerfGE 31, 185, 193; 36, 73, 80 f; NO, 65, 79; 70, 101, 111 f).

    die für die große Mehrzahl der Bevölkerung die wichtigste und oft einzige Grundlage ihrer Daseinssicherung sind (BVerfGE 53, 257, 29").

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Für letztere erscheint - worüber hier nicht zu befinden ist - die Neuregelung verfassungsrechtlich unbedenklich (ebenso zu s 37c AVG BVerfGE 70, 101, 110 f; vgl ferner BVerfGE 58, 81, 121).

    Nach nunmehr feststehender Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 53, 257, 290 ff; 54, 11, 27; 58, 81, 109; 69, 272, 298; 70, 101, 110) unterliegen Anwartschaften auf die Gewährung von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz der Eigentumsgarantie.

    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergit sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE 70, 101, 110 mwN).

    Dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein (vgl zu alledem BVerfGE 53, 257, 292 f; 58, 81, 109 f; 64, 87, 101; 70, 101, 111).

  • BVerfG - 2 BvL 5/85 (anhängig)
    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Die Neuregelung schließt auch solche Versicherten trotz bereits erfolgten Erwerbs einer entsprechenden Anwartschaft von der Gewährung des vorzeitigen Arbeitslosen-Altersruhegeldes aus, die in den letzten zehn Jahren deswegen nicht mindestens acht Jahre eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben, weil sie als Hausfrauen bzw Hausmänner, als versicherungsfreie Beamte oder Soldaten (vgl 5 b Abs l Nrn 2 bis 5 AVG; % 1229 Abs. 1 Nrn 2 bis 5 BVG) oder als (nicht antragspflichtversicherte) Selbständige tätig gewesen sind (Vgl S 3 der Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung -BMAUS-vom 17. Oktober 1985 zum Vorlageverfahreh 2 BvL 5/85).

    7/85 2 BvL 5/85).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    stellten Vorschriften im Wege eines für die Enteignung typischen Rechtsentzuges zugunsten fremder Belange (BVerfGE 42, 263, 299) unter Verletzung des Art. 14 Abs. 3 GG beseitigt worden.
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Nach nunmehr feststehender Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 53, 257, 290 ff; 54, 11, 27; 58, 81, 109; 69, 272, 298; 70, 101, 110) unterliegen Anwartschaften auf die Gewährung von Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Schutz der Eigentumsgarantie.
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Vorfrage dieser Überprüfung ist die Gültigkeit der "Grundverschrift" des 5 25 Abs. 2 AVG nF, deren Durchführung Art. 2 5 7a Abs " AnVNG nF dient (vgl BVerfGE 36, 281, 292; zur "Wechselwirkung" zweier Vorschriften ferner BVerfGE 51, 257, 26").
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Dementsprechend müssen Eigentumsbindungen stets verhältnismäßig sein (vgl zu alledem BVerfGE 53, 257, 292 f; 58, 81, 109 f; 64, 87, 101; 70, 101, 111).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Im übrigen entspricht es gesicherter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, daß Regelungen zwecks Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit eines Systems der sozialen Sicherung in weitem Umfange einen legitimierenden Grund für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften darstellen können (BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110) und dabei insbesondere der angespannten Finanzlage des jeweiligen Sozialleistungsträgers Rechnung getragen werden darf (BVerfGE 31, 185, 193; 36, 73, 80 f; NO, 65, 79; 70, 101, 111 f).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
  • BSG, 28.02.1963 - 12 RJ 300/61

    Witwenrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorzeitiges Altersruhegeld -

  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62

    Anforderungen an die Arbeitslosigkeit - Haupttätigkeit des Versicherten -

  • BSG, 31.01.1974 - 4 RJ 57/72

    Frist - 20-Jahres-Frist - Berechnung

  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 72/84

    Arbeitslosigkeit - Kündigung - Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 10/92

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Eigentumsrecht - Inhaltsbestimmung -

    Denn er habe schon bei Inkrafttreten von Satz 2 aaO am 1. Januar 1982 die Wartezeit für das vorgezogene Arbeitslosenruhegeld zurückgelegt und dadurch eine Anwartschaft auf diese Leistung erworben gehabt (Hinweis auf den Beschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG des 1. Senats des BSG vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84, der zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvL 22/86 führte, das durch den Aufhebungsbeschluß des 1. Senats des BSG vom 8. August 1990 - 1 RA 45/90 - abgeschlossen worden ist; ferner Hinweis auf BVerfGE 69, 272, 298).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen

    Es müssen in den letzten zehn Jahren mindestens 96 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein (Kasseler Kommentar, Stand Januar 1991, § 1248 Rz 18), freiwillige Beiträge genügen nicht (Verbandskommentar, Stand Januar 1990, § 1248 Rz 13; BSG Beschluß vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 29/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Versorgungsausgleich - Benachteiligung von

    Dementsprechend werden eben diese Anforderungen auch an das Tatbestandsmerkmal einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit in § 1248 Abs. 2 RVO gestellt (vgl Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, § 1248 RVO Anm 4c; Verbandskommentar zur RVO, 4. und 5. Buch, § 1248 RdNr 13; ebenso BSG, Vorlagebeschluß vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 -, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 -).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 29/91

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld (ARG) wegen Arbeitslosigkeit -

    Jedenfalls bei diesem Personenkreis würden die erworbenen Anwartschaften dem Schutz der Eigentumsgarantie des GG unterliegen (Hinweis auf den Beschluß nach Art. 100 Abs. 1 GG des 1. Senats des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 - und das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvL 22/86.
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